de.wedoany.com-Bericht: Die Regierung der Russischen Föderation hat das Präsidium des staatlichen Ausschusses für digitale Entwicklung beauftragt, die Befugnisse der Exekutivorgane der Föderationssubjekte bei der Entwicklung und Umsetzung regionaler Projekte zur digitalen Transformation zu koordinieren.
Der Unterausschuss für Schlüsselprojekte der digitalen Transformation in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Staatsführung des staatlichen Ausschusses für digitale Entwicklung wurde ermächtigt, methodische Dokumente zur Entwicklung und Umsetzung regionaler Projekte zur digitalen Transformation durch die Exekutivorgane der Föderationssubjekte zu genehmigen. Ab dem 1. September 2026 ist dieser Unterausschuss berechtigt, die Vorlage für die Pässe regionaler Projekte zur digitalen Transformation, die Liste der Projektindikatoren, Empfehlungen zur Berechnungsmethodik der Indikatoren sowie Empfehlungen zur Methodik für die Erstellung eines schnellen Rankings der Erfüllung von Leistungs- und Ergebnisindikatoren durch die stellvertretenden hochrangigen Beamten der Föderationssubjekte, die für die digitale Transformation zuständig sind (Leiter der höchsten Exekutivorgane der Föderationssubjekte der Russischen Föderation), zu genehmigen und andere Entscheidungen zu treffen, die für eine effektive Koordinierung der oben genannten Arbeiten der Exekutivorgane der Föderationssubjekte erforderlich sind.
Das unterzeichnete Dekret tritt am 1. September 2026 in Kraft. Gleichzeitig verstärkt das Dekret die Aufsicht über die Betreiber staatlicher Informationssysteme hinsichtlich der Einhaltung der entsprechenden Anforderungen.
Zuvor hatte das russische Ministerium für digitale Entwicklung (Минцифры) erläutert, dass das Gesetz vorschreibt, dass Informationssysteme im Betrieb keine Datenbanken und technischen Einrichtungen nutzen dürfen, die sich außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation befinden und nicht Bestandteil dieser Systeme sind. Das Bundesgesetz Nr. 568-FZ vom 29. Dezember 2025 „Über die Änderung des Bundesgesetzes ‚Über Information, Informationstechnologien und Informationsschutz‘“ erweiterte die oben genannten Normen. Ab dem 1. September 2026 gelten diese Anforderungen neben den Betreibern staatlicher Informationssysteme auch für die Betreiber anderer Informationssysteme staatlicher Stellen.
Daher genehmigt das Dekret die Regeln für die Compliance-Kontrolle, deren Überwachungsobjekte die Betreiber staatlicher Informationssysteme, die Betreiber anderer Informationssysteme staatlicher Stellen, die Betreiber kommunaler Informationssysteme sowie die Betreiber von Informationssystemen juristischer Personen umfasst, die gemäß dem Bundesgesetz Nr. 223-FZ vom 18. Juli 2011 beschaffen, um sicherzustellen, dass beim Betrieb dieser Systeme keine Datenbanken und technischen Einrichtungen außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation genutzt werden.
Das Dekret legt außerdem fest, dass das koordinierte föderale staatliche Informationssystem für die Informatisierung vom Unterausschuss für Schlüsselprojekte der digitalen Transformation in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Staatsführung bei der Erstellung und Genehmigung der Liste besonders wichtiger Projekte verwendet wird.










