August 2026: Europäische Eisenbahnagentur veröffentlicht neue Radvorschriften – 255.000 UIP-Güterwagen betroffen
2026-08-13 14:35
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de.wedoany.com-Bericht: Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) hat gemeinsam mit dem Joint Network Secretariat (JNS) am 7. August 2026 den Bericht Version 5.0 zu Inspektionsmaßnahmen für Güterwagenräder veröffentlicht. Der Bericht geht auf den Entgleisungsunfall eines Güterzuges im Gotthard-Basistunnel am 10. August 2023 zurück, bei dem ein Güterzug aufgrund eines Bruchs des Rades BA 390 im Tunnel entgleiste. Der Bericht schätzt den daraus resultierenden Schaden an Infrastruktur und Fahrzeugen auf rund 160 Millionen Euro; eine Tunnelröhre war über ein Jahr lang gesperrt.

Eine halbe Million Güterwagen steht nach dem Gotthard-Unfall vor neuen Kontrollen

Der JNS-Bericht Version 5.0 ersetzt die bisherigen Maßnahmen zu Radkranzrissen bei BA 004 sowie die früheren Gotthard-Versionen vom Januar 2024, 2025 und 2026. Die Arbeitsgruppe hat die sechs Radtypen BA 390, Db-004sa, RI 025, R32, BA 304 und BA 005 als gleichwertig mit BA 004 eingestuft; einige der strengeren Maßnahmen gelten für sie. Ein Teil der neuen Prüfungen beschränkt sich nicht mehr auf diese sechs Typen, sondern wird auf alle Güterwagenräder mit Klotzbremse ausgeweitet. Das JNS weist darauf hin, dass allein durch Sicht- und Hammerprüfung nicht zuverlässig alle möglichen Radschäden erkannt werden können, weshalb das Prüfregime erweitert wurde.

Eine der neuen Maßnahmen ist die laufleistungsabhängige Prüfung des gesamten Radumfangs, die für alle Klotzbremsräder mit einem Nenndurchmesser von 920 Millimetern gilt. Das Prüfintervall richtet sich nach dem nach Verschleiß und Reprofilierung verbleibenden Radkranzmaterial: Räder mit einem verbleibenden Radkranzquerschnitt von mehr als 0,74 Quadratdezimetern dürfen zwischen zwei Prüfungen höchstens 300.000 Kilometer zurücklegen; bei stärker verschlissenen Rädern sinkt das Intervall auf 200.000 Kilometer, dann auf 100.000 Kilometer und bei am stärksten verschlissenen Rädern auf 50.000 Kilometer. Die für die Instandhaltung verantwortliche Stelle (Entity in Charge of Maintenance, ECM) muss bis zum 7. Oktober 2026 einen Plan erstellen, um den eigenen Fuhrpark konform zu machen; ein System zur Überwachung der Laufleistungsgrenzen muss bis zum 1. Juli 2027 einsatzbereit sein; alle betroffenen Räder müssen bis Ende 2027 geprüft sein.

Die zweite Maßnahme koppelt die Prüfung an die reguläre Instandhaltung. Ab dem 7. Oktober muss die ECM beim Austausch von Bremsklötzen, bei Radsatzprüfungen, bei der Hauptuntersuchung von Güterwagen und bei Außeninstandhaltung den gesamten Radumfang prüfen; dies gilt auch bei Anzeichen von Überhitzung oder festgestellten Dauerbremsungen. Werden bei der Prüfung Risse oder Anzeichen von Wärmeschäden festgestellt, muss der Wagen zur weiteren Untersuchung in die Werkstatt, einschließlich Messung der Eigenspannungen, zerstörungsfreier Prüfung der Lauffläche und Messung des Radabstands. Bei BA 004 und den gleichwertigen Radtypen gelten bei diesen Prüfungen strengere Grenzwerte.

Der Internationale Verband der Güterwagenhalter (UIP) vertritt mehr als 250 Halter und ECM sowie rund 255.000 Güterwagen. Der Verband erklärte, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen im gesamten europäischen Fuhrpark erhebliche Werkstattkapazitäten binden werde; man plane, Flotten- und Instandhaltungsdaten bereitzustellen, um den Zeitplan anhand der tatsächlich vorhandenen Kapazitäten zu bewerten. Der UIP möchte die Sicherheitswirkung beobachten und ist der Ansicht, dass die betrieblichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen bereits sichtbar seien, ihr tatsächlicher Beitrag zur Verringerung des Radbruchrisikos müsse jedoch im Betrieb verifiziert werden. UIP-Generalsekretär Gilles Peterhans erklärte, die Wagenhalter unterstützten einen einheitlichen europäischen Ansatz, bei der Umsetzung müssten jedoch die praktische Machbarkeit und die betrieblichen Auswirkungen bewertet werden.

Die Maßnahmen auf europäischer Ebene sollen auch ein Flickwerk nationaler Anforderungen vermeiden. Die Schweiz hatte im September 2025 vier nationale Maßnahmen für Güterwagenräder eingeführt, die thermische Stabilität, Mindestraddurchmesser, regelmäßige Prüfung des gesamten Rades und Hammerprüfung umfassen; die meisten davon sollten ursprünglich am 1. Januar 2026 in Kraft treten; die Schweiz verschob die Anforderung zur Prüfung des gesamten Rades anschließend auf Januar 2027. Der JNS-Bericht zeigt, dass auch andere nationale Sicherheitsbehörden eigene Maßnahmen erwägen. Die Europäische Eisenbahnagentur warnt davor, dass einzelstaatliche Regelungen den grenzüberschreitenden Güterverkehr stören könnten; die Arbeitsgruppe hielt zwischen September 2025 und Juli 2026 weitere 26 Sitzungen ab, um eine gemeinsame Methode zu entwickeln, die auch für die Schweiz gilt.

Die eigene Folgenabschätzung der Europäischen Eisenbahnagentur unterstützt die genannten Maßnahmen und hat nach einem Vergleich von Kosten und erwarteter Sicherheitswirkung den Ansatz der Version 5.0 als bevorzugte Option festgelegt. Die Bewertung empfiehlt zugleich weitere Arbeiten zur digitalen Überwachung von Rädern im Betrieb, da ein solches System potenziell entstehende Schäden während der Fahrt erkennen und die Kosten wiederholter manueller Prüfungen senken könne.

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