de.wedoany.com-Bericht: Die portugiesische Regierung hat das Verfahren zur Ausweisung des besonderen Schutzgebiets (ZEC) Tejo-Mündung abgeschlossen und per Dekret die Schutzziele sowie die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für dieses Gebiet festgelegt. Das Schutzgebiet ist Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000".

Das im „Diário da República" veröffentlichte Dekret sieht vor, natürliche und naturnahe Lebensraumtypen zu erhalten oder wiederherzustellen und sicherzustellen, dass wildlebende Tier- und Pflanzenpopulationen sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. Die Lebensräume der Flussmündung, darunter Mündungsgebiete, Sandstrände und Salzwiesen, werden als vorrangig schutzbedürftig eingestuft; zugleich verlangt das Dekret eine Verbesserung des Erhaltungszustands küstennaher Lebensräume wie Lagunen, Dünen und Vegetation. Auch Süßwasserfeuchtgebiete sowie Tiere, einschließlich Zugvögel und Arten, die mit dem Mündungsökosystem verbunden sind, fallen unter den Schutz, um den bei einigen Arten zu beobachtenden Bestandsrückgang aufzuhalten.
In Bezug auf die Raumplanung legt das Dekret fest, dass die territoriale Planung der Gemeinden, die vom ZEC und vom besonderen Schutzgebiet (ZPE) Tejo-Mündung erfasst werden, diese Einstufung berücksichtigen muss und die einschlägigen Regelungen mit den festgelegten Schutzzielen im Einklang stehen müssen. Zu den konkreten Maßnahmen gehört ein Verbot neuer Bauvorhaben auf ländlichen Flächen, ausgenommen sind jedoch Infrastrukturen für den Naturschutz, land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, Fischerei, Aquakultur sowie touristische oder Hafenaktivitäten.
Im ZEC verbotene Tätigkeiten umfassen die Einführung gebietsfremder invasiver Arten sowie die Einleitung nicht ordnungsgemäß behandelter Abwässer.
Das Dekret wurde erlassen, während Portugal sich in der Phase der Fertigstellung von 61 Bewirtschaftungsplänen für besondere Schutzgebiete befindet. Diese Pläne sind Instrumente zur Umsetzung der Schutzziele auf europäischer Ebene vor Ort. Im März dieses Jahres verurteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Portugal wegen Verstoßes gegen die Habitatrichtlinie zu einer Geldstrafe von 10 Millionen Euro; das Urteil sieht zudem ein tägliches Zwangsgeld von 41.250 Euro bis zur vollständigen Umsetzung des Urteils vor, wobei der Betrag je nach den von Portugal erzielten Fortschritten reduziert werden kann.
Portugal hat diesen Prozess in jüngster Zeit beschleunigt. Zuvor war bereits das Verfahren zur Ausweisung des besonderen Schutzgebiets Fernão Ferro/Albufeira-Lagune in der Gemeinde Sesimbra abgeschlossen worden. Bis Mai waren 56 der 61 Bewirtschaftungspläne für besondere Schutzgebiete fertiggestellt.









