EDF-Pläne für Ausbau französischer Kernkraftwerke stehen vor EU-Kommissionsuntersuchung zu staatlichen Beihilfen
2026-03-30 16:56
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Die Europäische Kommission wird voraussichtlich eine Untersuchung zu den staatlichen Beihilfemaßnahmen im Rahmen der Kernkraftausbaupläne des französischen Energieversorgers EDF einleiten, was den Zeitplan des Projekts beeinträchtigen könnte. Wie aus Kreisen von Insidern verlautet, soll die Untersuchung nächsten Monat beginnen, da die EU Bedenken hat, dass die vorgeschlagenen staatlichen Unterstützungen die marktbeherrschende Stellung des staatlichen französischen Versorgungsunternehmens weiter festigen könnten.

Kernkraftwerk Penly (Credit: AMAURY CORNU via Getty Images)

Das fünfte französische Nuklearpolitische Komitee (CPN) bestätigte Anfang März die Finanzierungs- und Regulierungsgrundsätze für das EPR2-Programm von EDF, das den Bau von jeweils zwei neuen EPR2-Reaktoren an den Standorten Penly, Gravelines und Bugey – insgesamt sechs Reaktoren – vorsieht. Das Komitee forderte EDF außerdem auf, bis Ende 2026 vorläufige Studien für acht weitere EPR2-Einheiten vorzulegen. Der erste Reaktor in Penly soll zwischen 2035 und 2037 in Betrieb gehen.

Für das EPR2-Programm mit einem Gesamtwert von 72,8 Milliarden Euro (etwa 84 Milliarden US-Dollar) hat Frankreich ein staatlich subventioniertes Darlehen in Höhe von 60 Prozent bereitgestellt, das vom französischen Sparfonds Caisse des Dépôts finanziert wird. Diese Beihilfemaßnahmen wurden der Europäischen Kommission im November 2025 zur Genehmigung vorgelegt. EDF plant, bis Ende 2026 eine endgültige Investitionsentscheidung zu treffen, vorausgesetzt, der Finanzierungsrahmen wird bestätigt.

Die EU-Regulierungsbehörde wünscht sich mehr Zeit zur Prüfung dieses komplexen Plans. In Brüssel besteht die Sorge, dass sechs neue Kraftwerke den Marktanteil von EDF, der bereits über 75 Prozent der französischen Nettostromerzeugung ausmacht, weiter ausbauen könnten. Eine Quelle sagte: „Die Stärkung des EDF-Marktanteils könnte den Wettbewerb verzerren und neuen Marktteilnehmern den Eintritt erschweren.“ Eine eingehende Untersuchung könnte der Kommission auch dabei helfen, möglichen rechtlichen Herausforderungen durch die österreichische Regierung, die sich der Kernenergieentwicklung widersetzt, zu begegnen.

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